Klausurleistungen: vier Wochen
Klausurleistungen mit mehr als 300 Teilnehmern: acht Wochen
Was kann ich bei Unstimmigkeiten bei der Bewertungen von PL tun?
Auf Antrag muss Prüfer*in die Bewertung neu begründen, wobei eine Verschlechterung des Ergebnisses ausgeschlossen ist. Hier ist ganz wichtig, dass du ein Recht darauf hast, die Prüfungsunterlagen einsehen zu können und sogar eine Kopie fordern darfst.
Kann mir aufgrund von Täuschung eine bestandene PL im Nachhinein aberkannt werden?Ja, dies kann auch nach der Ergebnisbekanntgabe passieren.
Falls das unrechtmäßige Ablegen der Prüfung vorsätzlich durch die studierende Person erwirkt wurde, kann die PL nur als "nicht bestanden" gewertet werden, wenn Voraussetzungen für das Ablegen der Prüfung nicht erfüllt waren.
Wann gilt ein Modul als bestanden?
Die Modulnote muss mindestens "ausreichend"(4,0) sein. Dies bedeutet auch, dass ein Bestehen möglich ist, selbst wenn Einzelnoten des Modul mit "nicht-ausreichend"(5,0) bewertet wurden, da die Gesamtnote ein Durchschnitt aller Einzelleistungen ist. Aufgepasst, das funktioniert zwar bei manchen Praktika, es ist aber immer wichtig, zu schauen, ob die Erbringung der Einzelnoten nicht verpflichtend ist.
Wann gilt ein Modul als endgültig nicht bestanden?
Innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens einer Modulprüfung sollte an einer ersten Wiederholungsprüfung teilgenommen werden. Mit Ablauf des Jahres verfällt der erste Wiederholungsversuch. Bei erneutem Nichtbestehen sollte die Prüfung zum nächstmöglichen Termin ein zweites mal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen gilt sie als endgültig nicht bestanden. Ausnahme bilden die Module aus den Bereichen Experimentalphysik und Theoretische Physik, diese können auch noch ein drittes mal wiederholt werden.
Wenn die Modulprüfung aus wählbaren Einzelprüfungen besteht (dies ist z.Bsp. beim F-Praktikum der Fall), ist man nach dem Nichtbestehen von Einzelprüfungen nicht an diese gebunden, sonder kann eine neue Wahl treffen.
Kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen, Studienfächern oder außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen anrechnen lassen?
Ja, dies ist prinzipiell möglich, außer es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den erworbenen Qualifikationen. Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden, ab diesem Zeitpunkt darf das Anrechnungsverfahren die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten.
Müssen mir belastende Entscheidungen schriftlich mitgeteilt werden?
Nein, dies ist seit der neuen PO auch elektronisch möglich.
Kann ich an einer Sitzung des Prüfungsausschuss teilnehmen?
Ja, in besonderen Fällen können Gäste zu Sitzungen zugelassen werden.
Bachelorarbeit:
- Wie läuft die Bachelorarbeit ab?
Prinzipiell ist die Bachelorarbeit für das 6te Semester vorgesehen. Man kann sie aber auch vorziehen oder eben erst später machen. Ab der Anmeldung hat man 12 Wochen Zeit an der Bachelorarbeit zu arbeiten. Dazu zählt Recherche, Daten sammeln und auswerten und schließlich das Schreiben, Drucken, usw. Der Umfang ist sehr unterschiedlich: Es gibt ein Empfehlungen des Prüfungsamtes von 20 Seiten. Oft läuft es aber eher auf 20 bis 40 Seiten hinaus. Nach der Abgabe folgt die Verteidigung. Das ist ein 20- bis 30-minütiger Vortrag, in dessen Anschluss Fragen gestellt werden können. Der Termin kann individuell mit dem Betreuer ausgemacht werden und liegt meist circa 2 Wochen nach der Abgabe.
- Wie melde ich mich an?
Dazu muss man nur das entsprechende Formular beim Prüfungsamt einreichen, was du hier findest: https://tu-dresden.de/mn/studium/formulare-studiendokumente
- Muss ich bei der Auswahl der Betreuer etwas beachten?
Für die Arbeit hat man einen Erst- und einen Zweitkorrektor. Beide müssen Hochschullehrer/in an der Fakultät Physik an der TU Dresden sein. Viele Professoren haben aber auch typische Partner, die dann als Zweitkorrektor agieren. Wenn du Deine Bachelorarbeit aber zum Beispiel im Ausland oder an einer anderen Uni schreiben möchtest, gibt es auch die Möglichkeit "externe Begutachtung" zu bentragen. Dazu bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Das entsprechende Formular findest du unter obigem Link.
Studienordnung
Wenn ihr euch in die neue SO übertragen lasst, gelten für euch bei allen weiteren Prüfungen natürlich die Modalitäten der neuen SO. Deshalb hier ein Überblick über die Unterschiede in den Modulbeschreibungen, Module die gleich geblieben sind werden nicht aufgeführt.
Modul |
alte SO |
neue SO |
Experimentalphysik I+II |
ein Modul |
Experimentalphysik I und Experimentalphysik II sind getrennte Module |
Rechenmethoden und Theoretische Mechanik |
ein Modul: 11 LP
RM Klausur (Gewichtung: 1/3) : 120 Minuten
TM Klausur (Gewichtung: 2/3): 180 Minuten
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getrennte Module:
Rechenmethoden der Physik: 7 LP
RM Klausur: 180 Minuten
Theoretische Mechanik: 7 LP
Klausur: 180 Minuten
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Analysis I+II |
ein Modul
nach AN I Testat: 90 Minuten
nach AN II Klausur: 150 Minuten
|
getrennte Module
nach AN I Klausur: 90 Minuten
nach AN II Klausur: 90 Minuten
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Analysis III+IV |
nach AN IV mündliche Prüfung: 30 Minuten |
nach AN IV Klausur: 120 Minuten |
Einführungspraktikum |
Einführungspraktikum und Programmierung: 7 LP |
Einführungspraktikum und Grundpraktikum I: 7 LP
Programmierung als Block in WiSe-Ferien: fakultativ
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Grundpraktikum I+II |
ein Modul: 8 LP |
GP I siehe Zeile drüber
GP II alleinstehendes Modul: 5 LP
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Allgemeine Qualifikatioen |
2 SWS Seminar
2 SWS Vorlesung
4 SWS praktische Weiterbildungen
|
2 SWS Seminar
6 SWS praktische Weiterbildungen
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