TL;DR Studiendokumente

Wie vermutlich die meisten von euch wissen, gibt es seit dem 22. Juli 2020 eine neue Prüfungs-(PO) und Studienordnung (SO) für den Bachelorstudiengang Physik. Wir haben versucht einen kurzen und informativen Überblick zu erstellen, der die wichtigsten Informationen enthält. 
Des Weiteren haben wir auch die Unterschiede zwischen der neuen und alten Studienordnungen zusammen getragen, denn alle Student*innen, die noch zu Zeiten der alten SO immatrikuliert wurden, dürfen  sich in die neue umtragen lassen. Die Übersicht soll dabei helfen, zu entscheiden, ob dies für euch sinnvoll wäre.
Wir müssen an dieser Stelle auch einmal erwähnen, dass wir natürlich versucht haben, alles richtig darzustellen, wir aber keine absolute Richtigkeit garantieren können. Bei konkreten Fragen schaut am besten nochmal selbst in den jeweiligen Abschnitt der Dokumente. Falls Ihr Unstimmigkeiten finden solltet, oder Fragen ungeklärt geblieben sind, freuen wir uns über Eure Rückmeldung!
 
Umtragung
Falls du noch nach den alten Studiendokumenten studierst, könnte das für die interessant sein.
 
Wann ergibt es Sinn, mich in die neue Prüfungsordnung umtragen zu lassen?
Am Besten ist das kurz vor Abschluss des Studiums. So kann man die Freiversuche der alten PO bis zum Ende des Studiums nutzen und die trotzdem noch jeweils eine Exphy- und Theorienote streichen. Das ermöglicht also seinen Durchschnitt noch auf den letzten Metern zu verbessern. 
Dafür nimmst du am besten direkt Kontakt mit dem Prüfungsamt auf und bittest darum, dich umzutragen. Derzeit gibt es noch keine offiziellen Formulare für die Umtragung.
 
 

 Prüfungsordnung

Was ist eigentlich die Bachelorprüfung?
Die Bachelorprüfung ist streng genommen gar keine richtige Prüfung. Prinzipiell werden hier alle Noten zusammengerechnet und die Bachelornote wird eingetragen. Das heißt, dass sie damit bestanden ist, wenn alle Prüfungen im Bachelor erfolgreich abgelegt wurden.

Welche  Fristen muss ich bei der Planung meines Studiums beachten?
Eine Bachelorprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden.
In der Mutterschutzzeit beginnt kein Fristlauf. Sie wird auf laufende Fristen nicht angerechnet.
 
Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich die bzw. der Studierende anzumelden.
Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters fakultätsüb­lich bekannt gegeben. Dies gilt auch für Prüfungsvorleistungen.
 
Prüfungsleistungen
1. Was kann ich tun, wenn die Prüfung krankheits- oder umstandsbedingt für mich sehr schwer abzulegen ist bzw. ich einen Nachteil hätte?
Wenn es wegen körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit oder der Pflege von Angehörigen (auch Betreuung von Kindern) nicht möglich sein sollte, Prüfungsleistungen in der vorgesehene Form zu erbringen, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Dies kann dann zum Beispiel eine verlängerte Arbeitszeit oder auch ein angepasstes Prüfungsformat bedeuten. 
 
2. Welche Prüfungsleistungen gibt es?
In der neuen PO werden bekannte, aber auch neue Formate für Prüfungen genannt. Hier ein kurzer Überblick:
 
Klausurarbeiten
  • Die Dauer ist den Modulbeschreibungen  zu entnehmen, darf aber eine Dauer von 60 Minuten nicht unter bzw. 360 Minuten nicht überschreiten.Hausarbeiten
Hausarbeiten
  • auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind
  • Der zeitliche Umfang darf 300 Stunden nicht überschreiten
Mündliche PL
  • Dauer von 10 bis 75 Minuten pro Person
  • In einer Gruppenprüfung können maximal fünf Person parallel geprüft werden
  • Prüfung muss immer vor mindestens zwei Personen (zwei Püfer*innen oder Prüfer*inn sowie sachkundige Beisitzer*in) abgelegt werden
  • Können auch öffentlich durchgeführt werden
  • Wenn Einverständnis von Prüfer*innen und geprüfter Person, Beisitz vor eigener Prüfung erlaubt
Komplexe Leistungen
  • sowohl Präsenz- und Nichtpräsenzleistungen möglich
  • auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind
  • Der zeitliche Umfang darf 450 Stunden nicht überschreiten
Portfolio
  • Zusammenstellung gleich- oder verschiedednartiger Einzelleistungen
  • auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind
  • Der zeitliche Umfang darf 300 Stunden nicht überschreiten
Wissenschaftlich-praktische Leistungen
  • Es handelt sich um nicht gegenständliche Präsenzprüfungen, bei denen die Handlungen der Studierenden im Fokus stehen
  • Dauer von 15 bis 45 Minuten
Sprachprüfungen
  • dient zum Nachweis sprach praktischer Fähigkeiten
  • sowohl als schriftliche als auch mündliche Einzelleistung durchführbar 
  • Dauer von 15 bis 240 Minuten
Elektronische Prüfungen
  • müssen dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Bewertung von Leistungen/Bildung von Noten
Prüfungsleistungen, die für die Fortsetzung des Studiums Voraussetzung sind (insbesondere die letzte Wiederholungsprüfung), müssen von zwei Prüfer*innen bewertet werden.
Aus den Bereichsnoten Experimentalphysik und Theoretische Physik kann eine der sechs Modulnoten gestrichen werden. Dafür muss eine Erklärung mit dem zu streichenden Modul an das Prüfungsamt gegeben werden
 
So bildet sich die Gesamtnote:
Teilberich Anteil an Gesamtnote/%
Experimentalphysik 25
Theoretische Physik 25
Praktika und Computational Physics 20
Wahlpflichtbereich 5
Bachelorarbeit und Kolloquium 10 (wobei 5/6 Arbeit und 1/6 Kolloquium)

 

Wann sollte ich mein Ergebnis bekommen?
mündliche PL: direkt im Anschluss
Klausurleistungen: vier Wochen
Klausurleistungen mit mehr als 300 Teilnehmern: acht Wochen
 
Was kann ich bei Unstimmigkeiten bei der Bewertungen von PL tun?
Auf Antrag muss Prüfer*in die Bewertung neu begründen, wobei eine Verschlechterung des Ergebnisses ausgeschlossen ist. Hier ist ganz wichtig, dass du ein Recht darauf hast, die Prüfungsunterlagen einsehen zu können und sogar eine Kopie fordern darfst.
 
Kann mir aufgrund von Täuschung eine bestandene PL im Nachhinein aberkannt werden?Ja, dies kann auch nach der Ergebnisbekanntgabe passieren.
Falls das unrechtmäßige Ablegen der Prüfung vorsätzlich durch die studierende Person erwirkt wurde, kann die PL nur als "nicht bestanden" gewertet werden, wenn Voraussetzungen für das Ablegen der Prüfung nicht erfüllt waren.
 
Wann gilt ein Modul als bestanden?
Die Modulnote muss mindestens "ausreichend"(4,0) sein. Dies bedeutet auch, dass ein Bestehen möglich ist, selbst wenn Einzelnoten des Modul mit "nicht-ausreichend"(5,0) bewertet wurden, da die Gesamtnote ein Durchschnitt aller Einzelleistungen ist. Aufgepasst, das funktioniert zwar bei manchen Praktika, es ist aber immer wichtig, zu schauen, ob die Erbringung der Einzelnoten nicht verpflichtend ist.
 
Wann gilt ein Modul als endgültig nicht bestanden?
Innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens einer Modulprüfung sollte an einer ersten Wiederholungsprüfung teilgenommen werden. Mit Ablauf des Jahres verfällt der erste Wiederholungsversuch. Bei erneutem Nichtbestehen sollte die Prüfung zum nächstmöglichen Termin ein zweites mal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen gilt sie als endgültig nicht bestanden. Ausnahme bilden die Module aus den Bereichen Experimentalphysik und Theoretische Physik, diese können auch noch ein drittes mal wiederholt werden.
Wenn die Modulprüfung aus wählbaren Einzelprüfungen besteht (dies ist z.Bsp. beim F-Praktikum der Fall), ist man nach dem Nichtbestehen von Einzelprüfungen nicht an diese gebunden, sonder kann eine neue Wahl treffen.
 
Kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen, Studienfächern oder außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen anrechnen lassen?
Ja, dies ist prinzipiell möglich, außer es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den erworbenen Qualifikationen. Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden, ab diesem Zeitpunkt darf das Anrechnungsverfahren die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten.
 
Müssen mir belastende Entscheidungen schriftlich mitgeteilt werden?
Nein, dies ist seit der neuen PO auch elektronisch möglich.
 
Kann ich an einer Sitzung des Prüfungsausschuss teilnehmen?
Ja, in besonderen Fällen können Gäste zu Sitzungen zugelassen werden.
 
Bachelorarbeit:
  1.  Wie läuft die Bachelorarbeit ab?
    Prinzipiell ist die Bachelorarbeit für das 6te Semester vorgesehen. Man kann sie aber auch vorziehen oder eben erst später machen. Ab der Anmeldung hat man 12 Wochen Zeit an der Bachelorarbeit zu arbeiten. Dazu zählt Recherche, Daten sammeln und auswerten und schließlich das Schreiben, Drucken, usw. Der Umfang ist sehr unterschiedlich: Es gibt ein Empfehlungen des Prüfungsamtes von 20 Seiten. Oft läuft es aber eher auf 20 bis 40 Seiten hinaus. Nach der Abgabe folgt die Verteidigung. Das ist ein 20- bis 30-minütiger Vortrag, in dessen Anschluss Fragen gestellt werden können. Der Termin kann individuell mit dem Betreuer ausgemacht werden und liegt meist circa 2 Wochen nach der Abgabe.
  2. Wie melde ich mich an?
    Dazu muss man nur das entsprechende Formular beim Prüfungsamt einreichen, was du hier findest: https://tu-dresden.de/mn/studium/formulare-studiendokumente
  3. Muss ich bei der Auswahl der Betreuer etwas beachten?
    Für die Arbeit hat man einen Erst- und einen Zweitkorrektor. Beide müssen Hochschullehrer/in an der Fakultät Physik an der TU Dresden sein. Viele Professoren haben aber auch typische Partner, die dann als Zweitkorrektor agieren. Wenn du Deine Bachelorarbeit aber zum Beispiel im Ausland oder an einer anderen Uni schreiben möchtest, gibt es auch die Möglichkeit "externe Begutachtung" zu bentragen. Dazu bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Das entsprechende Formular findest du unter obigem Link.
 
 
Studienordnung
 
Wenn ihr euch in die neue SO übertragen lasst, gelten für euch bei allen weiteren Prüfungen natürlich die Modalitäten der neuen SO. Deshalb hier ein Überblick über die Unterschiede in den Modulbeschreibungen, Module die gleich geblieben sind werden nicht aufgeführt.
 
Modul alte SO neue SO
Experimentalphysik I+II ein Modul Experimentalphysik I und Experimentalphysik II sind getrennte Module
Rechenmethoden und Theoretische Mechanik

ein Modul: 11 LP

RM Klausur (Gewichtung: 1/3) : 120 Minuten

TM Klausur (Gewichtung: 2/3): 180 Minuten

getrennte Module:

Rechenmethoden der Physik: 7 LP
RM Klausur: 180 Minuten
Theoretische Mechanik: 7 LP
Klausur: 180 Minuten

Analysis I+II

ein Modul

nach AN I Testat: 90 Minuten

nach AN II Klausur: 150 Minuten

getrennte Module

nach AN I Klausur: 90 Minuten

nach AN II Klausur: 90 Minuten

Analysis III+IV nach AN IV mündliche Prüfung: 30 Minuten nach AN IV Klausur: 120 Minuten
Einführungspraktikum Einführungspraktikum und Programmierung: 7 LP

Einführungspraktikum und Grundpraktikum I: 7 LP

Programmierung als Block in WiSe-Ferien: fakultativ

Grundpraktikum I+II ein Modul: 8 LP

GP I siehe Zeile drüber

GP II alleinstehendes Modul: 5 LP

Allgemeine Qualifikatioen

2 SWS Seminar

2 SWS Vorlesung

4 SWS praktische Weiterbildungen

2 SWS Seminar

6 SWS praktische Weiterbildungen