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Der Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung.
Er beschließt alles Grundsätzliche, wie Studienordnungen, und Universitätsübergreifende, wie die Verteilung der Haushaltsmittel. Er besteht dabei aus Vertretern der einzelnen Statusgruppen:
Die studentischen Senatoren werden von allen Studenten der Universität auf ein Jahr gewählt. (zu erreichen sind die studentischen Senatoren über folgenden Verteiler: studsenat[at]stura.tu-dresden.de)
Die anderen Mitglieder werden auf 5 Jahre nach dem sogenannten Wahlkreissystem von den jeweiligen Statusgruppen gewählt.
Um der großen Aufgabenmenge Herr zu werden, bildet der Senat Kommissionen, in welchen Arbeits- und Beschlussvorlagen erarbeitet werden. Die Mitglieder der Senatskommissionen werden vom Senat bestellt und müssen nicht Mitglied des Senates sein.
Es gibt insgesamt 5 Senatskommissionen:
Für Änderungen der Grundordnung der TU Dresden, sowie die Wahl des Rektors ist der Erweiterte Senat zuständig. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Senat zusammen und aus weiteren
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