Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung.

Er beschließt alles Grundsätzliche, wie Studienordnungen, und Universitätsübergreifende, wie die Verteilung der Haushaltsmittel. Er besteht dabei aus Vertretern der einzelnen Statusgruppen:

  • 11 Professoren,
  • 4 wissenschaftlichen Mitarbeitern,
  • 2 sonstigen Mitarbeitern und
  • 4 studentischen Senatoren.

Die studentischen Senatoren werden von allen Studenten der Universität auf ein Jahr gewählt. (zu erreichen sind die studentischen Senatoren über folgenden Verteiler: studsenat[at]stura.tu-dresden.de)

Die anderen Mitglieder werden auf 5 Jahre nach dem sogenannten Wahlkreissystem von den jeweiligen Statusgruppen gewählt.

Um der großen Aufgabenmenge Herr zu werden, bildet der Senat Kommissionen, in welchen Arbeits- und Beschlussvorlagen erarbeitet werden. Die Mitglieder der Senatskommissionen werden vom Senat bestellt und müssen nicht Mitglied des Senates sein.

Es gibt insgesamt 5 Senatskommissionen:

  • Senatskommission Lehre
  • Senatskommission Haushalt, Struktur und Planung
  • Senatskommission Gleichstellung und Diversity Managment
  • Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Senatskommission Forschung

Für Änderungen der Grundordnung der TU Dresden, sowie die Wahl des Rektors ist der Erweiterte Senat zuständig. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Senat zusammen und aus weiteren

  • 11 Professoren,
  • 4 wissenschaftlichen Mitarbeiter,
  • 3 sonstigen Mitarbeiter und
  • 4 studentischen Senatoren.

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Entsandte Mitglieder

-- noch niemand entsandt --
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